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Heiler (Händeaiflegen und Besprechen) |
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Geistig-spirituelles Heilen (Hilfe) bei: Als Heiler behandele ich nach den Richtlinien und dem Ethik-Kodex des DGH Dachverband Geistiges Heilen e. v. (Stand 06.09.1998) sowie dem Gesetzeserlass des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004
folgende Krankheitsbilder: Gürtelrosen, Warzen, chronische Schmerzen, Hautkrankheiten, Allergien verschiedener Art, Rückenleiden, chronische Verspannungen, und vieles mehr.
Meine telefonischen Sprechzeiten sind: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sie erreichen Mich unter der Rufnummer: 03379 / 202 78 94 Diese Rufnummer ist eine ganz normale Rufnummer des deutschen Festnetzes.
Sollten Sie keinen Anschluss bekommen oder zu diesen Zeitpunkten nicht die Möglichkeit zum Anruf haben, so ist an 7 Tagen die Woche an 24 Stunden am Tag ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können. Bitte vergessen Sie dabei nicht Ihren Namen und Ihre Rufnummer anzugeben. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich diskret zurück.
Selbstverständlich gebe ich Ihnen gern kostenlos und unverbindlich telefonische Auskünfte über Ihre Fragen. |
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Rechtslage für Heiler Geistig-spirituelles Heilen und deren Voraussetzung (Nach dem Gesetzesserlass des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004)
Heiler oder Geistheiler, welche zum Beispiel die Hand auflegen, spirituelle Gebete halten, Meditationen durchführen usw. praktizieren ausschließlich nur um die Selbstheilungskräfte des Patienten zu Aktivieren. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Die Art des Heilens durch den Heiler bezieht sich somit nicht auf die Schulmedizin im Sinne eines Arztes oder Heilpraktikers und ist mit dieser auch nicht zu verwechseln oder Gleichzustellen. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker" Auszug des Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH) |
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Verhaltenskodex
für DGH – Mitglieder Dachverband
Geistiges Heilen e.V. Heidelberg Mitgliedsnummer:
A0007118 / Wilfried Georg Zeh, Rathenaustrasse 15, 15831 Mahlow ****************************************************************************************** Dieser
Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH – aber auch
das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGH
– Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen
festzulegen, soweit sie dem DGH – Kodex nicht widersprechen. Die
Willenskraft des Klienten / Patienten bleibt unangetastet. Insbesondere
übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder
fortzusetzen. Es
liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten /
Patienten, geistige Heilbehandlungen jederzeit abzubrechen oder
fortzusetzen. Klienten / Patienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert
oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch vorgelegte oder ausgehändigte
Dankschreiben etc. Der Heiler darf den Klienten / Patienten nicht durch
eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden, damit kein
Abhängigkeitsverhältnis entsteht. Durch
die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor
rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in
Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber
hinaus soll der Klient / Patient nicht durch Erfolgsversprechen – oder
Aussagen, die als solche interpretiert werden können – in Abhängigkeit
gebracht werden. Der
Begriff „Wunderheiler“ nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige
Genesung für jedermann. Der
Klient soll bestärkt werden in der Wahrnehmung seiner
Eigenverantwortung und in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte.
Der Heiler soll sich als Wegbegleiter verstehen und dies dem Patienten
gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit darf
nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert
werden. Diese
Gebote drücken für Heiler Selbstverständlichkeit aus. Beim
ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient
/ Patient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer
sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Über
unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient /
Patient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung
freigestellt. Die
Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten
des Klienten / Patienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell
zuzumuten, unentgeltlich zu arbeiten – insbesondere dann nicht, wenn
sie hauptberuflich tätig und somit auf die Einnahmen angewiesen sind.
Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf nachweislich sozial
schwache Klienten / Patienten sind unerlässlich. Im
Allgemeinen soll die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet
werden. Ein Wert von 80,- Euro pro Stunde (60 Minuten) sollte als Höhe
des Betrages nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Freiwillige
Zuwendungen oder Spenden sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen. Abrechenbar
sind demnach nicht: Fernheilungen, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten
/ Patienten. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit nicht
kontrolliert werden können. Telefonische Sitzungen fallen NICHT unter
dieses Verbot, da der Patient hieran ja beteiligt ist. Unbahre
Zahlungen wie z. B. Scheck oder Kreditkarte werden nicht anerkannt. Der
Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich,
strebt er den Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an. Die
Werbung sollte auf keinen Fall Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen
anderer Methoden, Danksagungen oder sonstige irreführenden Aussagen
enthalten. Alle
mir von Klienten / Patienten anvertrauten persönlichen Informationen
behandle ich streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form
(d.h. ohne Angaben von Personalien) steht im Rahmen des
Informationsaustauschs mit Kollegen nichts entgegen. Auskunftspflicht:
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des
DGH alle Details meiner Tätigkeit offen zu legen. Diese
Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft
werden kann. Dies
ist eine Publikation des Dachverbandes Geistiges Heilen e.V. Alle
Rechte vorbehalten, Copyright DGH e.V. und den Autorinnen. Stand
24.11.2009 |