Heiler (Händeaiflegen und Besprechen)

 

 

Gründliche Beobachtung und Information

Auf was muss ich achten damit ich mir sicher sein kann?

 

Geistig-spirituelles Heilen (Hilfe) bei:

Als Heiler behandele ich nach den Richtlinien und dem Ethik-Kodex  des DGH

Dachverband Geistiges Heilen e. v.  (Stand 06.09.1998)

sowie dem Gesetzeserlass des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004

 

folgende Krankheitsbilder:

Gürtelrosen, Warzen, chronische Schmerzen, Hautkrankheiten,

Allergien verschiedener Art, Rückenleiden, chronische Verspannungen,

und vieles mehr.

 

Meine telefonischen Sprechzeiten sind:

Montag bis Freitag

von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr  und von 15:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Sie erreichen Mich unter der Rufnummer:

03379 / 202 78 94

Diese Rufnummer ist eine ganz normale Rufnummer des deutschen Festnetzes.

 

Sollten Sie keinen Anschluss bekommen oder zu diesen Zeitpunkten nicht die Möglichkeit zum Anruf haben, so ist an 7 Tagen die Woche an 24 Stunden am Tag ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können. Bitte vergessen Sie dabei nicht Ihren Namen und Ihre Rufnummer anzugeben. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich diskret zurück.

 

Selbstverständlich gebe ich Ihnen gern kostenlos und unverbindlich telefonische Auskünfte

über Ihre Fragen.

 

Rechtslage für Heiler

Geistig-spirituelles Heilen und deren Voraussetzung

(Nach dem Gesetzesserlass des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004)

 

Heiler oder Geistheiler, welche zum Beispiel die Hand auflegen, spirituelle Gebete halten, Meditationen durchführen usw. praktizieren ausschließlich nur um die Selbstheilungskräfte des Patienten zu Aktivieren. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Die Art des Heilens durch den Heiler bezieht sich somit nicht auf die Schulmedizin im Sinne eines Arztes oder Heilpraktikers und ist mit dieser auch nicht zu verwechseln oder Gleichzustellen. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker"

Auszug des Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH)

 

Verhaltenskodex für DGH – Mitglieder

Dachverband Geistiges Heilen e.V. Heidelberg

Mitgliedsnummer: A0007118 / Wilfried Georg Zeh, Rathenaustrasse 15, 15831 Mahlow

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Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH – aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGH – Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DGH – Kodex nicht widersprechen.

 

Die Willenskraft des Klienten / Patienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.

Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten / Patienten, geistige Heilbehandlungen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten / Patienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch vorgelegte oder ausgehändigte Dankschreiben etc. Der Heiler darf den Klienten / Patienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden, damit kein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.

Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten / Patienten bewusst in allem was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.

Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.

Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient / Patient nicht durch Erfolgsversprechen – oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können – in Abhängigkeit gebracht werden.

Ich präsentiere mich nicht als „Wunderheiler“.

Der Begriff „Wunderheiler“ nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann.

Ich ermahne meine Klienten / Patienten, ihre Hoffnungen keinesfalls allein auf mich zu setzen.

Der Klient soll bestärkt werden in der Wahrnehmung seiner Eigenverantwortung und in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich als Wegbegleiter verstehen und dies dem Patienten gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit darf nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten / Patienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.

Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten / Patienten.

Diese Gebote drücken für Heiler Selbstverständlichkeit aus.

Ich kläre alle Klienten / Patienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes / Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen sichtbaren Aushang in der Praxis hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient / Patient zu unterzeichnen hat.

Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient / Patient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient / Patient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt.

Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten / Patienten.

Die Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten / Patienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell zuzumuten, unentgeltlich zu arbeiten – insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und somit auf die Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf nachweislich sozial schwache Klienten / Patienten sind unerlässlich.

Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.

Im Allgemeinen soll die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Ein Wert von 80,- Euro pro Stunde (60 Minuten) sollte als Höhe des Betrages nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.

Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten / Patienten erfolgen.

Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilungen, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten / Patienten. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit nicht kontrolliert werden können. Telefonische Sitzungen fallen NICHT unter dieses Verbot, da der Patient hieran ja beteiligt ist.

Ich verlange niemals Vorkasse. Jede Sitzung wird sofort nach deren Beendigung abgerechnet und bezahlt.

Unbahre Zahlungen wie z. B. Scheck oder Kreditkarte werden nicht anerkannt.

Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.

Der Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er den Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.

Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente werden von mir weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes / Heilpraktikers gehört; d. h. dass ich auch nicht abrate von Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.

Ich werde keine irreführenden Titel oder Berufsbezeichnungen verwenden.

Zur Toleranz: Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.

Zur Werbung: Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und soll in erster Linie der Information der Klienten / Patienten dienen.

Die Werbung sollte auf keinen Fall Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Danksagungen oder sonstige irreführenden Aussagen enthalten.

Schweigepflicht.

Alle mir von Klienten / Patienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angaben von Personalien) steht im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen nichts entgegen.

Auskunftspflicht: Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offen zu legen.

Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.

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 Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.09.1995 beschlossen und am 14.02.1998 sowie am 08.05.2004 geändert. Sie sollten in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.

 

Dies ist eine Publikation des Dachverbandes Geistiges Heilen e.V.

Alle Rechte vorbehalten, Copyright DGH e.V. und den Autorinnen.

 

 

Stand 24.11.2009