|
Wichtige Hinweise zur Geistheilung |
|
|
|
Rechtslage für Heiler Geistig-spirituelles Heilen und deren Voraussetzung (Nach dem Gesetzesserlass des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004)
Heiler oder Geistheiler, welche zum Beispiel die Hand auflegen, spirituelle Gebete halten, Meditationen durchführen usw. praktizieren ausschließlich nur um die Selbstheilungskräfte des Patienten zu Aktivieren. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Die Art des Heilens durch den Heiler bezieht sich somit nicht auf die Schulmedizin im Sinne eines Arztes oder Heilpraktikers und ist mit dieser auch nicht zu verwechseln oder Gleichzustellen. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker" Auszug des Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH) |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich aktiviere durch meine
Tätigkeit als Heiler/in die Selbstheilungskräfte von Patienten. Ich verweise auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
vom 02.03.2004 AZ 1 BvR 784/03, in der dies konkret zum geistigen Heilen aufgeführt ist. Ich danke
Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis. |